CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen
Analog zur EU hat die Schweiz per Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen eingeführt. Die Schweizer Importeure sind verpflichtet, die CO2-Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen im Durchschnitt auf 130 Gramm pro Kilometer zu senken. Wenn die CO2-Emissionen pro Kilometer den Zielwert überschreiten, wird seit dem 1. Juli 2012 eine Sanktion fällig.
Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten ebenfalls als Kleinimporteure.
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