Unsere Dienstleistungen

Wir bieten nahezu alle Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugimport in die Schweiz an:

 

  • 1.) Autologistik

Egal wo ihr Auto steht, wir arbeiten mit zahlreichen internationalen Speditionen zusammen und können Ihr Fahrzeug innert  kürzester Zeit in die Schweiz spedieren.

 

  • 2.) Verzollungen Im- und Export

Wir erstellen sowohl deutsche Ausfuhrbegleitdokumente, Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 / EUR MED), ohne dass Sie beim Binnenzollamt in der EU vorfahren müssen, beantragen Lieferantenerklärungen und erstellen e-dec Importzollanmeldungen.

 

  • 3.) Abnahme mit Typengehmigung

Sie haben einen Neuwagen erworben ?  Gerne können wir über eine Paralleltypengenehmigung eine Selbstabnahme durchführen. In diesem Fall entfällt der Typenschein X und Sie müssen nicht zur MFK-Abnahme zum Strassenverkehrsamt. Lösen Sie Ihr Fahrzeug innert 24h ein.

 

  • 4.) Abnahme bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK

Sie haben ein Fahrzeug erworben, das gebraucht ist, oder es liegt keine Paralleltypengenehmigung vor ? Sie wollen Sich Zeit, Arbeit und die teilweise lange Wartefrist auf einen Termin beim Strassenverkehrsamt sparen ?

Easy. Wir übernehmen das gerne für Sie. Meistens noch in der gleichen Woche.

5.) Discountpreis für CO2-Abgaben

Wir wickeln für Sie die Sanktionen über unser Grossimporteurs-Konto ab.

Sie sparen über 50 %.

 

  • 6.) Leasing und Finanzierung

Sie haben selbst ein Fahrzeug importiert und möchten dieses aber lieber liquiditätschonend leasen oder finanzieren ?

Wir arbeiten mit fast allen namhaften Schweizer Leasinggesellschaften zusammen und können Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zukommen lassen.

Sie senden die erforderlich Unterlagen direkt und diskret an die Leasinggesellschaft. Nur diese hat Zugriff zu Ihren intimen wirtschaftlichen Daten.

Bonität vorausgesetzt /  Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

  • 7.) Rückerstattung der ausländischen MWST

Wir erstellen alle nötigen Dokumente, um einen reibungslosen Export zu gewährleisten. Lassen Sie Sich in jedem Falle im Kaufvertrag bestätigen, dass Sie nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen die MWST vom Händler zurückerstattet bekommen.

Sollte es hierbei einmal Probleme geben, verfügen wir über ein EU-weites Netzwerk von kompetente und spezialisierten Rechtsanwälten, die wir Ihnen gerne vermitteln.

  • 8.) COC-Bestellungen

Sie haben ein Fahrzeug erworben und kein COC bekommen? Wir können für fast alle EU- und CH-Fahrzeuge ein COC ( EWG Übereinstimmungserklärung) bestellen.

  • 9.) Kostenfreie Erstberatung 

Sind Sie Überzeugt oder haben Sie noch Fragen ?

Die umfangreiche Erstberatung ist völlig unverbindlich und kostenfrei.

Rufen Sie uns an 0041-71-695 45 15